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  1. Hilfe. mehrere Fragen. Beitrag #1
    steff04111

    Hilfe. mehrere Fragen.

    Hallo, alles sehr kompliziert bei mir.

    Ich befinde mich momentan noch im Erziehungsurlaub, möchte mich danach Selbständigmachen als mobile Friseurin und ich habe in unseren Haus ein kleinen Raum geplannt in denn ich auch auf Termin arbeiten möchte.

    Da Reisegewerbe dafür ja nicht geeignet ist möchte ich denn Meistertitel erwerben.
    Folgende Fragen ergeben sich da.

    1. Kann ich Meisterbafög während des Erziehungsurlaubs beantragen ?
    2. Wenn ich Meisterprüfung 1 + 2 gemacht habe, könnte ich mich dann schon selbständig machen währen ich denn Kurs für III + IV besuche ? Ausnahmereglung ?
    3. Was ist zu beachten wenn mann privat 1 Raum für ein Gewerbe abstellen möchte ?

  2. Hilfe. mehrere Fragen. Beitrag #2
    High&Low
    Hallo also ich denke das Meister brauchst. Das würde mich auch interessieren mit dem Gewerbe für Mobil und einen Raum!! kannst mich bei laufenden Halten falls was genaues weißt???

  3. Hilfe. mehrere Fragen. Beitrag #3
    Gast1709
    Hallo,

    erkundige dich doch mal bei der HWK oder deiner zuständigen Innung.
    Dort kriegst du professionelle Beratung und Service.

    Grüße

  4. Hilfe. mehrere Fragen. Beitrag #4
    Hairmaster
    Hallo

    Also wenn du sagst das du am Meister dran bist kannst du dich schon
    Selbständig machen ich glaube allerdings dir steht da nur ein gewisser
    Zeitraum von Zeit zu in dem du den Meister haben mußt falls es den mit der
    Wartezeit zu dumm wird weil du zu lange brauchst müßtest du ein
    Meister einstellen.Du mußt allerding die Anmeldung zur Meisterschule
    vorweisen weil es gibt in dieser Branche auch viele die sich auf der
    Meisterschule anmelden und gar nicht vor haben ihn zu machen die versuchen es dann auf die art anmelden und nicht hin gehen.
    Bafög kannst du auch im Erziehungsurlaub beantragen das steht so weit ich weiß
    jeden zu der sich in dieser hinsicht Weiterbilden will.
    Beim Standgewerbe sind die Gewerbesteuer natürlich viel höher glaub ich wie
    bei einen Reisegewerbe.

    ich hoffe konnte dir ein wenig helfen.

    LG Hairmaster

  5. Hilfe. mehrere Fragen. Beitrag #5
    steff04111
    ja aber reisegewerbe will ich ja trotz mobil nicht machen.. weil deswegen will ich ja denn meister machen, damit ich werben darf usw.
    Oder ist das auch wieder ein Unterschied reisegewerbe mit oder ohne meistertitel ?
    wie hoch werden denn grob überschlagen gewerbesteuer sein wenn mann mobil arbeiten und 20% davon in einen privat Zimmer 9qm arbeitet, und wenn mann unter 17500 Euro jährlich bleibt ???

    mfg

  6. Hilfe. mehrere Fragen. Beitrag #6
    Hairmaster
    Bor Steffi

    das weiß ich jetzt alles auch nicht so aus dem
    Kopf aber will mich deswegen selber informiren
    und kann dir später mal was genaueres dazu sagen.
    Das ist immer alles sehr kompliziert bei den Behörden.

    LG Hairmaster

  7. Hilfe. mehrere Fragen. Beitrag #7
    Guido Scheffler

    Mobiler Friseur

    Hallo,

    Reisegewerbe ist Reisegewerbe - ob Sie sich mit oder ohne Meister als mobiler Friseur im Reisegwerbe selbständig machen, beeinflußt nicht die gesetzlichen Regelungen für das Reisegewerbe. Und die sagen nun mal, dass Reisegewerbetreibende nicht werben dürfen, Egal ob Meister oder nicht Meister. Deshalb sind Sie auf dem richtigen Weg, wenn Sie den Friseurmeister machen wollen. Auch Ihr kleiner Salon, den Sie als privates Arbeitszimmer bezeichnen, wäre im Reisegewerbe natürlich überhaupt nicht möglich. Ausführliche Infos zur Existenzgründung als Friseur ohne Meister, zu Ausnahmebewilligung, Altgesellenregelung sowie zum MeisterBAföG finden Sie hier: http://www.friseur-unternehmer.de/pa...zgrFCndung.php

    Gewerbesteuer fällt erst an, wenn Sie einen etwas höheren Unternehmensgewinn erzielen. Da werden Sie sicherlich drunter liegen, wenn Sie die 17500,- Euro Umsatz so wie so nicht überschreiten wollen, um die Umsatzsteuerfreiheit als Kleinunternehmer zu genießen.

    Viele Grüße
    Guido Scheffler
    www.Friseur-Unternehmer.de

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