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  1. mobiler friseur Beitrag #9
    Die fliegende Schere
    Hi zusammen
    Stimmt,als "reisender" Friseur darf man keine aktive Werbung machen,was die arbeit in dieser Werbungsgebundenen Brange nicht grad erleichtert.
    Wenn jedoch ein Kundenbesuch zustande gekommen ist und die arbeit getan ist, dann ist es im Sinne des Kundenschutzes auch legitim eine Visitenkarte/Flyer o.ä da zu lassen.Immerhin ist es wichtig,das der Kunde den "reisenden"Friseur für evtl.Rückfragen/Reklamationen erreichen kann.
    Zum Schutz des Reisegewerbetreibenden muß aus den Kontaktdarten klar hervor gehen,das Telefon,E-Mail etc.nur für all die Belange zur Verfügung stehen,welche nicht mit einer neuen Terminabsprache in verbindung stehen.
    LG

    Bitte mehr zu dem Thema "Wie komme ich an Kunden ohne zu werben"

  2. mobiler friseur Beitrag #10
    Guido Scheffler

    Alle Infos, Businessplan mobiler Friseur, Reisegewerbe, Trick zum Werbeverbot

    Hallo an alle,

    wegen der starken Nachfrage haben wir ein kompaktes Paket für Existenzgründer geschnürt, die sich als mobiler Friseur im Reisegewerbe selbständig machen wollen. Es gibt einen Businessplan, der einfach herunter geladen und angepasst werden kann, der Weg zur Reisegewerbekarte wird genauestens beschrieben (in manchen Fällen ist die relativ teure Reisegewerbekarte nicht einmal erforderlich), Sie erfahren einen Trick zum cleveren Umgehen des Werbeverbots im Reisegewerbe, lernen die Fördergelder kennen, die Ihnen bei der Existenzgründung helfen, erfahren, wie Sie als Selbständiger in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bleiben können und vieles, vieles mehr .... Hier der Link: http://www.friseur-unternehmer.de/pa...isegewerbe.php

    Viele Grüße
    Guido Scheffler
    www.Friseur-Unternehmer.de

  3. mobiler friseur Beitrag #11
    hampton
    Hallo an alle...

    ich habe zu dem o.g. Thema noch eine Frage. Ihr sprecht immer vom Werbeverbot für reisende Tätigkeiten. In dem Zusammenhang kommt auch immer die Kombination der Selbständigkeit als mobiler Friseur ohne Meisterbrief. Ich habe einen Meisterbrief und wollte mich mit einem mobilen Friseur selbständig machen. Trifft das Werbeverbot auch mich als Meister zu?

    Viele Grüsse
    Andre

  4. mobiler friseur Beitrag #12
    SabrinaPM
    nein....wenn du den meistertitel hast ..hast du die gleichen rechte wie ein friseur mit einem festen salon.....selbständig machenals mobiler friseur ohne meistertitel ist absolut nicht zu empfehlen...erstens die sache mit der werbung und zweitens darfst du keine termine machen...du musst sozusagen von tür zu tür und die leute wie beim klinkenputzen fragen ob interesse besteht ...und das wichtigste...du darfst absolut keine chemischen behandlungen vornehmen...für wem würde das schon in frage kommen...lg

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